Bundesförderung für mobile Luftfilter
Hamburg unterstützt die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Kitas nicht nur durch den Kita-Corona-Sonderzuschuss, sondern auch durch die Weiterleitung von Bundesmitteln. Der Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent kann über die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung beantragt werden. Dort werden die Voraussetzungen für eine Förderung geprüft und der Zuschuss anschließend ausgezahlt. Die Förderkriterien ergeben sich aus der Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und sind als Download verfügbar.
Erläuterungen zum Verfahren
Für jede Einrichtung ist ein gesonderter Antrag einzureichen.
Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
- Antragstellung bis zum 15. März 2022 mit fortlaufender Prüfung der Unterlagen durch die Lawaetz-Stiftung
- Abschluss von Weiterleitungsverträgen bis zum 31. März 2022
- Einreichung von Erstattungsanträgen, Auszahlung von Anfang Januar bis zum 31. Juli 2022
Die angegebenen Fristen sind unbedingt einzuhalten. Die Unterlagen können fristwahrend als Scan an die unten aufgeführte Kontaktadresse gesendet werden, die Originale müssen unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung auf dem Postweg nachgereicht werden.

Kontakt, Anfrage & Postversand
Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Neumühlen 16-20
22763 Hamburg
luftfilter@lawaetz.de